Porträt Staatsminister Christian Bernreiter. Im Hintergrund ist eine Fensterfront des Bauministeriums zu sehen.
© StMB/Atelier Krammer

Staatsminister

Christian Bernreiter, MdL, ist seit 23. Februar 2022 Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Nach der Landtagswahl 2023 wurde er am 8. November 2023 wieder als Staatsminister berufen.

Christian Bernreiter

Christian Bernreiter wurde am 7. April 1964 in Straubing geboren. Er ist verheiratet und Vater von vier Kindern.

Nach dem Abitur 1983 am Robert-Koch-Gymnasium in Deggendorf studierte er Maschinenbau an der TU München, ab 1985 Stahlbau an der Fachhochschule München. 1990 schloss er das Studium als Dipl.-Ing. (FH) Stahlbau- und Schweißfachingenieur ab.

1990 stieg er in die elterliche Firma Metallbau Bernreiter ein. 1997 übernahm er den Betrieb und war bis 2002 als Geschäftsführer der Bernreiter Metallbau GmbH & Co. KG (selbständiger Unternehmer) tätig.

Von 2002 bis 2022 war Christian Bernreiter Landrat des Landkreises Deggendorf. Von 2008 bis 2014 war er zudem Vorsitzender des Bezirksverbandes Niederbayern des Bayerischen Landkreistages. 2014 wurde er zum Präsidenten des Bayerischen Landkreistags gewählt. Von 2014 bis 2022 war er somit auch Mitglied im Präsidium des Deutschen Landkreistages.

Christian Bernreiter war von 1990 bis 2002 Marktgemeinderat Markt Hengersberg und Kreisrat des Landkreises Deggendorf. Seit 2002 war er als Landrat unter anderem Mitglied im Regionalen Planungsausschuss und Mitglied beim Rettungszweckverband Straubing.

Bei der Landtagswahl 2023 am 8. Oktober hat Christian Bernreiter das Direktmandat im Stimmkreis Deggendorf für die CSU gewonnen.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Der Staatsminister steht an der Spitze der Staatsbauverwaltung Bayerns mit den Bereichen Planung und Bau an den sieben Regierungen, mit der Landesbaudirektion Bayern und 22 Staatlichen Bauämtern. Zudem ist er zuständig für das Baurecht, die Wohnraum- und Städtebauförderung sowie den Verkehr.

Im Rahmen der Richtlinien der Politik, die vom Ministerpräsidenten bestimmt werden, leitet der Minister den Geschäftsbereich des Ressorts selbstständig und in eigener Verantwortung gegenüber dem Bayerischen Landtag.

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