Ortsumgehung Plattling
© multimaps360.de

Bedarfsplanung im Straßenbau

Ein gut ausgebautes, leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz ist in einem Flächenstaat wie Bayern wichtige Voraussetzung für eine gute gesamtgesellschaftliche Entwicklung und dient sowohl einem sozialen als auch wirtschaftlichen Austausch. Um ein solches Straßennetz auch langfristig bereitstellen zu können, bedarf es einer mittel- und langfristigen Bedarfsplanung. Dazu gehört die Bundesverkehrswegeplanung mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) sowie der Ausbauplan für die Staatsstraßen.

Bundesverkehrswegeplan

Bundesautobahn A 3 bei Waldaschaff
© Nürnberg Luftbild, Hajo Dietz

Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für Bau und Erhaltung der Bundesverkehrswege. Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau dieser Verkehrsinfrastruktur ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der die hierfür gebotenen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte umfasst. Die Zusammenstellung aller Investitionen in die Verkehrswege ist aber kein Finanzierungsplan. Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen.

Der BVWP 2030 wurde am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen und war Grundlage für die drei Entwürfe der Ausbaugesetze (inkl. der Bedarfspläne) für Schiene, Straße und erstmals auch für die Wasserstraße. Die Ausbaugesetze (Straße, Schiene und Wasserstraße) inkl. der Bedarfspläne wurden am 2. Dezember 2016 im Bundestag beschlossen. Das Siebte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetz ist am 31. Dezember 2016, einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten.

Derzeit führt das BMDV die Bedarfsplanüberprüfung durch. Nähere Auskünfte und eine FAQ-Seite finden Sie auf der Webseite des BMDV.

Ausbauplan Staatsstraßen

St2303_OU Rieneck
© StMB

Im Ausbauplan für die Staatsstraßen sind die Ausbauziele der Staatsregierung für den Staatsstraßenbau maßnahmenbezogen dargestellt. Er wurde 1970 erstmals aufgestellt und seitdem fortgeschrieben. Der derzeit gültige 7. Ausbauplan enthält über 650 Projekte, darunter sowohl Neubauprojekte (Ortsumgehungen, Verlegungen, neue Straßenverbindungen) als auch Ausbauprojekte (Ausbau bestehender Straßen, Bauwerkserneuerungen, Beseitigung von Bahnübergängen). Die Projekte sind in unterschiedliche Dringlichkeitsklassen mit gestaffelten Zeithorizonten zur Realisierung eingeteilt. Die Erhaltung des Straßennetzes sowie einfache Um- und Ausbauprojekte sind nicht Gegenstand des Ausbauplans.

Der 7. Ausbauplan wird mit einem modernen Umsetzungskonzept weitergeführt. Ziel ist ein deutlich flexiblerer Plan, der auf örtliche Besonderheiten reagieren kann. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr arbeitet hierfür derzeit an einer Neustrukturierung des Ausbauplans. Der Bayerische Ministerrat hat am 19.07.2022 dem Feinkonzept mit einem neuen Bewertungsverfahren zugestimmt.

In erster Linie soll es im Ausbauplan um Neubauprojekte wie Ortsumgehungen und nicht um Projekte, die den Bestand verbessern, gehen. Der Ausbauplan enthält daher nur noch Projekte des Netzausbaus (Ortsumgehungen, Verlegungen und Ausbaumaßnahmen mit Anbau von Fahrstreifen). Künftig wird die Aufnahme neuer Projekte jederzeit möglich sein. Bisher war dies nur bei einer Fortschreibung des Ausbauplans möglich. Die Aufnahme neuer Projekte in den Ausbauplan ist grundsätzlich – wie bei den bereits enthaltenen Projekten – an der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit über das Nutzen-Kosten-Verhältnis orientiert. Mit dem Nutzen-Kosten-Verhältnis eines Projektes muss für neue Projekte die Wirtschaftlichkeit nachweisbar sein. Die Projektbewertungen mit dem neuen Bewertungsverfahren hinsichtlich Projektbedeutung und Realisierungschancen werden derzeit für die wirtschaftlichen Projekte erarbeitet. Dabei müssen die Auswirkungen der Projekte auf Anwohner, Umwelt, Raum und Verkehr nach einem einheitlichen Vorgehen ermittelt werden. Alle Projekte, bei denen noch keine konkreten Planungen aufgenommen wurden, müssen folgende Schritte durchlaufen:

  • Wirtschaftlichkeitsnachweis (für neue, aber auch für wesentlich geänderte Projekte)
  • Neubewertung der Umweltauswirkungen
  • Bewertung aller neuen, noch nicht in den Ausbauplan aufgenommenen sowie der bereits im 7. Ausbauplan enthaltenen Projekte des Netzausbaus (Stand März 2022: rund 250 Projekte)

Zeitaufwendig ist hierbei insbesondere die Neubewertung der Umweltauswirkungen und die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsnachweise für die neuen oder wesentlich geänderten Projekte.

Die Handlungsfähigkeit bis zur Veröffentlichung eines Projektportfolios mit allen Projekten des Ausbauplans bleibt jedoch sichergestellt. Vor allem Projekte in fortgeschrittenen Planungsstadien können ohne Einschränkung weitergeführt werden.

Die projektbezogene Beteiligung von Politik, Verbänden und der Öffentlichkeit über ein digitales Beteiligungstool wird ab Veröffentlichung des Projektportfolios dauerhaft möglich sein.

Weitere Informationen zum Bundesverkehrswegeplan und zum Ausbauplan finden Sie bei BAYSIS, dem Bayerischen Straßeninformationssystem.