Baurecht und Technik
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und sicher benutzbare Gebäude sind ein gesetzlicher Rahmen und technische Regeln unverzichtbar.
Das Bauordnungsrecht stellt Anforderungen an Gebäude und bauliche Anlagen. Dabei stehen Sicherheitsaspekte, aber auch das barrierefreie Bauen im Vordergrund. Außerdem regelt die Bauordnung die Genehmigungsverfahren. Das Bauplanungsrecht hingegen befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Städtebaus und regelt vorwiegend das Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungen von Grundstücken zueinander.
Die Sicherheit einzelner baulichen Anlagen steht auch im Bereich der Bautechnik im Mittelpunkt. Besonders wichtig sind die Standsicherheit und der Brandschutz sowie die Zulassungen und Zustimmungen im Einzelfall für bestimmte Bauprodukte und Bauarten.
Sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich erwartet jeder sichere Produkte. So auch bei den verwendeten Bauprodukten. Um dies zu gewährleisten, sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, eine Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte durchzuführen.
Die Immobilienwirtschaft hat große volkswirtschaftliche Bedeutung. Ein hohes Maß an Markttransparenz ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Immobilienmarkt. Die Gutachterausschüsse erfüllen diese Aufgabe im Vollzug Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Wertermittlung.
Komplexere Gebäude und bauliche Anlagen erfordern Architekten und Ingenieure als Bauvorlageberechtigte. Sie organisieren sich in der Bayerischen Architektenkammer sowie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beides Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr übt über diese Körperschaften die Rechtsaufsicht aus.
Bauvorhaben der öffentlichen Hand sind an kompetente, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu marktüblichen Preisen zu vergeben. Hierzu bestehen umfangreiche Regelungen im Vergabe- und Vertragswesen die Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Diskriminierungsfreiheit und Wirtschaftlichkeit gewährleisten.
Aktuell
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27.12.2024
Jahresbilanz zum Digitalen Bauantrag
Derzeit bieten bereits 93 Städte und Landratsämter den Digitalen Bauantrag an. Zum 1. Januar 2025 kommen 13 weitere Bauaufsichtsbehörden dazu, weitere neun befinden sich im Probebetrieb. Monatlich werden rund 2.500 digitale Anträge eingereicht.
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27.12.2023
Jahresbilanz zum Digitalen Bauantrag
Der Digitale Bauantrag erfreut sich großer Beliebtheit: An den bislang teilnehmenden Ämtern in Bayern wurden bereits etwa 14.000 digitale Anträge eingereicht. Zum Jahresende 2023 bieten 64 Städte und Landratsämter den digitalen Bauantrag an, weitere 42 befinden sich im Probebetrieb.
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