Europäischer Gerichtshof: Trassenpreisbremse verstößt gegen europäisches Recht
München, 19.03.2026Verkehrsminister Bernreiter: "Ohne zusätzliche Regionalisierungsmittel drohen Abbestellungen im Zugverkehr"
- Europäischer Gerichtshof kippt Trassenpreisbremse
- Ohne Ausgleich drohen Angebotskürzungen im Nahverkehr
- Verkehrsminister Bernreiter: Bund darf Länder mit Kostenlawine nicht allein lassen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die deutsche Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Das Urteil trifft den SPNV in einer Zeit ohnehin hoher Preissteigerungen und droht, den SPNV immens zu verteuern. „Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt. Nur ein Ausgleich durch zusätzliche Regionalisierungsmittel kann ein Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste verhindern“, erklärt Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter, und ergänzt: „Wir werden das gleich nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher Priorität behandeln. Wir brauchen jetzt schnelle Lösungen!“
Konkret dreht sich die Auseinandersetzung um die Genehmigung der Trassenpreise für das Jahr 2025: Die Bundesnetzagentur setzte die Steigerung der Trassenentgelte im SPNV auf 0,6 Prozent fest, während die bundeseigene Infrastrukturbetreiberin DB InfraGO AG 3 Prozent forderte und deshalb Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat. Das Kölner Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Trassenpreisbremse mit der EU-Richtlinie über den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum vereinbar sei. Nach dem Urteil des EuGH wird das Verfahren nun vor dem VG Köln weitergeführt. Dieses wird auf Grundlage des EuGH-Urteils über die Anträge der DB InfraGO AG entscheiden. Ein genauer Zeitplan ist noch nicht bekannt.
Finanziell wird der Schienenpersonennahverkehr überwiegend durch Regionalisierungsmittel des Bundes getragen, da die Fahrgeldeinnahmen nur einen Teil der Kosten decken. Aus diesen Mitteln finanzieren die Bundesländer das SPNV-Angebot. Allein für Bayern könnten infolge des Falls der Trassenpreisbremse jährliche Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich entstehen.
Der Minister sieht unverzüglichen Handlungsbedarf. "Der Bund muss den Mehrbedarf bei den Regionalisierungsmitteln lösen. Das deutsche Trassenpreis- und Regulierungsregime muss zudem grundlegend reformiert werden, um den Verkehrsträger Schiene nachhaltig zu stärken.“
