Ein mehrgeschossiges Wohnhaus ist Lebensmittelpunkt für Alt und Jung.
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Förderung von Mietwohnungen

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften mit zinsgünstigen Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen bei der Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.

Was wird gefördert?

Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Sozialbindung der geförderten Wohnungen über 40 oder 55 Jahre
  • angemessene Wohnfläche (Wfl.) in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
  • nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Einsatz von mindestens 15 Prozent Eigenkapital

Die Wohnungen werden durch den Vermieter an Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Möchten Wohninteressenten eine geförderte Wohnung mieten, müssen sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Dieser wird von Landratsämtern und kreisfreien Städten ausgestellt und berücksichtigt das Einkommen der Haushalte. Alle wichtigen Informationen zum Wohnberechtigungsschein, wie und wo dieser beantragt werden kann, erfahren Sie im BayernPortal.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss
    • 600 Euro je m² Wohnfläche als Basiszuschuss
    • bis zu 200 Euro je m² Wohnfläche für Nachhaltigkeit
    • bis zu 100 Euro je m² Wohnfläche für Projekte im Ortskern
       
  • Darlehen
    • bis zu 1.950 Euro je m² Wohnfläche als objektabhängiges Darlehen
    • in etwa 1.500 Euro je m² Wohnfläche als belegungsabhängig Darlehen
       
  • Mietzuschuss 
    • monatlicher Zuschuss für Mieterinnen und Mieter
    • abhängig vom Haushaltseinkommen

Die Einkommensorientierte Förderung kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) kombiniert werden.

So geht’s weiter

Wenn Sie ein Vorhaben mit Förderung realisieren wollen, wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle.