
Grünflächen pflegen
Umgang mit den Kreuzkräutern an Straßen

In den letzten Jahren sind vermehrt die Kreuzkräuter, auch Greiskräuter genannt, in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Sie gelten in der Landwirtschaft aufgrund ihrer Giftigkeit als Problemunkräuter. Auf Nichtkulturland hingegen, wozu auch die Straßengrün- und Kompensationsflächen gehören, sind die heimischen Kreuzkrautarten als natürlicher Bestandteil anzusehen und haben für eine Vielzahl verschiedener Insektenarten eine Bedeutung als Lebensraum-, Pollen- und Futterpflanze.
Obwohl die Straßengrünflächen in der Regel mit sogenannten Regelsaatgutmischungen begrünt wurden, die keine Kreuzkräuter enthalten, treten im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Staatsbauverwaltung das Jakobs- und Wasserkreuzkraut besonders in Erscheinung. Die beiden Arten können aufgrund ihres hohen Verbreitungs- und Etablierungspotentials z.T. größere Bestände bilden und sich im nennenswerten Umfang in benachbarte Grünlandflächen ausbreiten.

Um im gebotenen Rahmen den Pflichten als Grundeigentümer nachzukommen, verfolgt die Bayerische Staatsbauverwaltung im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Strategie „Beobachten – Informieren – Regulieren – Vorbeugen“. Ziel ist es, bei gefährdeten Nachbarflächen die Samenbildung und -verbreitung von Jakobs- und Wasserkreuzkraut auf Straßengrün- und Kompensationsflächen gezielt zu regulieren, ohne eine flächendeckende Beseitigung der heimischen Arten zu verfolgen.
Die Bayerische Staatsbauverwaltung hat hierzu „Vorläufige Hinweise zum Umgang mit Kreuzkräutern an Straßen der Bayerischen Staatsbauverwaltung“ für die nachgeordneten Dienststellen herausgegeben, die auf dieser Seite heruntergeladen werden können.
Gehölzpflege

Einzelbäume, Baumreihen und Alleen neben Straßen prägen das Bild der Straßen und damit auch der umgebenden Landschaft.
Bei straßennahen Gehölzen und Bäumen ist laufend darauf zu achten, dass sie nicht in den Verkehrsraum oder in die Sichtfelder ragen. Auch das Entfernen von schadhaften und kranken Pflanzen sowie das Beseitigen von Bäumen und Ästen nach Sturm- und Windschäden gehört zur Gehölzpflege.
Bei der Gehölzpflege sind die Bestimmungen zum Schutz von Lebensstätten und für besonders geschützten Arten und gegebenenfalls spezielle Vorgaben für ausgewiesene Schutzbereiche zu beachten. Regelmäßige Gehölzpflegearbeiten werden daher generell im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar durchgeführt. Schonende Form- und Pflegeschnitte wie die Beseitigung des Zuwachses, um die Sicht auf ein Straßenschild zu gewährleisten, oder der Rückschnitt der Mittelstreifenbepflanzung sind auch außerhalb dieses Zeitraumes möglich. Die weiter entfernten Gehölzflächen werden extensiv gepflegt, um der ökologischen Bedeutung der Straßenbegleitflächen Rechnung zu tragen.
Ohne regelmäßige Pflege können sich die Bäume und Sträucher in flächigen Gehölzpflanzungen aufgrund von Lichtmangel nicht mehr natürlich verjüngen. Sie verkahlen von innen und die Bäume entwickeln statisch sehr ungünstige Kronen.
Die Straßenböschungen wirken durch die Auslichtung von zu dicht stehenden Bäumen und das "Auf-Stock-setzen" der Sträucher“ unmittelbar nach größeren Pflegemaßnahmen "abgeholzt und kahl". Doch bereits im Frühjahr treiben die Gehölze kräftig durch und bilden nach kurzer Zeit wieder geschlossene, voll funktionsfähige Gehölzbestände. Mit dieser Maßnahme sind zwangsläufig kurzfristige Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes der Gehölzpflanzung verbunden. Um diese gering zu halten und die Auswirkungen auf die Tierwelt möglichst verträglich zu gestalten, werden diese Pflegehiebe immer abschnittsweise durchgeführt.
Beweidung

Schafe und Rinder sind "lebende Rasenmäher". Was liegt also näher, als diese Tiere auch für die Grünflächenpflege einzusetzen?
Beim Bau der Bundesautobahnen A 99 (Autobahnring München) sind in großem Umfang räumlich zusammenhängende Straßengrünflächen an Böschungen und Lärmschutzwällen sowie Ausgleichsflächen entstanden.
Auf der Grundlage der landschaftspflegerischen Ausgleichskonzepte wurde ein weiträumiges Beweidungskonzept erstellt. Dabei wurden auch bestehende wertvolle Biotopflächen, wie die alte "Kiestrasse", mit einbezogen. Unter diesen guten Rahmenbedingungen war es möglich, einen Wanderschäfer zu finden, der mit seinen 400 Tieren kostengünstig die dauerhafte Pflege der "Straßen"-Grünflächen übernimmt. Im Bereich einer Großstadt wie München sind die im Sommer regelmäßig vorbeiziehenden Schafherden eine echte Attraktion für Schulklassen und Zielpunkt von Familienausflügen. Bei den Anwohnern wächst damit das Verständnis für Zusammenhänge in der Natur und die Akzeptanz für die Straßenbaumaßnahme.
Auch straßennahe Böschungen können mit einer Einzäunung gefahrlos beweidet werden.
Zur Pflege von Ausgleichsflächen werden auch Rinderherden eingesetzt. Diese Tiere verbringen sowohl Sommer als auch Winter als ganzjährige Standweide auf den Ausgleichsflächen und haben daher nur einen geringen Hüteaufwand.
Baumkontrolle

Bäume sind wegen ihrer gestalterischen, klimatischen und ökologischen Funktion häufig im öffentlichen Grün wie auch entlang von Straßen anzutreffen. Bäume können aber zur Gefahr werden, sei es durch abbrechende Äste, sei es durch Umstürzen des Baumes selbst. Um diese Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zielgerichtete Maßnahmen einleiten zu können, ist es erforderlich, regelmäßige Baumkontrollen durchzuführen. Dies ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht. Diese verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich, dafür Sorge zu tragen, dass der Baumbestand im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen gesichert ist. Der Turnus, in dem kontrolliert wird, richtet sich nach Standort und Zustand des jeweiligen Baumes. Regelungen, wie im Bereich von Bundesfern- und Staatsstraßen zu verfahren ist, hat die bayerische Straßenbauverwaltung im November 2010 veröffentlicht. Dabei sind Bäume an Straßen zunächst im Rahmen der "Regelkontrolle" einer sorgfältigen äußeren Inaugenscheinnahme durch geschulte Personen zu unterziehen. Im Rahmen einer Begehung werden der Wurzelbereich, der Stammbereich und die Krone der einzelnen Bäume auf äußerlich sichtbare Schadsymptome kontrolliert. Erst durch diese Kontrolle wird beispielsweise ein auf den ersten Blick nicht sichtbarer Pilzbefall am Stammfuß erkannt. Schäden im Stammbereich der Krone, die bei voller Belaubung nicht zu sehen sind, treten im unbelaubten Zustand ganz deutlich in Erscheinung. Daher werden die Regelkontrollen abwechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand durchgeführt.
Aufgrund der festgestellten Schadsymptome ist zu entscheiden, ob und welche Pflegemaßnahmen zu ergreifen sind oder ob eine Fällung notwendig wird, um die Sicherheit des Verkehrs weiter zu gewährleisten. Nach extremen Witterungsereignissen zum Beispiel einem starken Sturm oder nach einem Verkehrsunfall mit Anprallschaden, sind sogenannte „Zusatzkontrollen“ erforderlich.
Zusätzlich zu den Baumkontrollen werden Bäume entlang von Straßen im Rahmen der Streckenkontrollen durch die Straßen- und Autobahnmeistereien der bayerischen Straßenbauverwaltung regelmäßig beobachtet.
Die bayerischen Bundesstraßen und Staatsstraßen werden durch Einzelbäume, Baumreihen, Alleen und Gehölzgruppen in die Landschaft eingebunden. Je älter der Baum, desto wertvoller ist er für das Landschaftsbild, als ökologischer Lebensraum und als CO2-Senke. Durch die regelmäßig durchgeführten Baumkontrollen und die daraus abgeleiteten Pflegemaßnahmen stellt die Bayerische Staatsbauverwaltung sicher, dass zum einem die Straßen verkehrssicher sind und zum anderen, dass die Bäume an den Straßen möglichst lange erhalten bleiben. Das Zusammenspiel zwischen Baumkontrolle, Baumpflege, Verkehrssicherheit und Klimaschutz zeigt der Film der Zentralstelle Landschaftsplanung an der Landesbaudirektion Bayern, der in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und der Straßenmeisterei Hausham entstanden ist.