Ausbau der Staatsstraße 2261 bei Rosenbirkach, Landkreis Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Landschaftsplanung

Natur und Landschaft sind nicht nur Lebensgrundlage für Mensch und Tier, sondern auch eine wertvolle Ressource. Sie müssen daher gesichert werden. Bauen wirkt sich unmittelbar auf Natur und Landschaft aus. Daraus entwickelt sich die Frage, „wo“ und „wie“ Gebäude, Siedlungen, Gewerbegebiete oder Straßen errichtet oder weiterentwickelt werden.

Nachhaltiges und umweltverträgliches Bauen wird immer wichtiger. Die Landschaftsplanung trägt dem Rechnung. Für die Fachbereiche Hochbau, Städtebau, Wohnungswesen und Straßenbau bietet die Landschaftsplanung Unterstützung, den Anspruch eines verträglichen Miteinanders von Landschaft und Bauwerk zu verwirklichen.

Im Vordergrund stehen Planungskonzepte für einen schonenden Umgang mit Tieren und Pflanzen sowie der Erhalt der Ökosysteme. Daneben besteht die Aufgabe, die Natur- und Kulturlandschaft beim Bauen weiter zu entwickeln und zu gestalten. Ein wichtiger Mosaikstein ist es, die Strategie zur Erhaltung der Biodiversität beim Bauen zu integrieren.

Umweltschonend planen

Ausschnitt aus der Karte zur Raumwiderstandsanalyse einer Umweltverträglichkeitsstudie
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Die Umwelt zu schonen, ist Ausdruck verantwortlichen Handelns und eine Voraussetzung dafür, dass das Bauen gesellschaftlich auf Dauer anerkannt und akzeptiert wird. Zur wirksamen Umweltvorsorge werden bei der Planung von Baumaßnahmen die Auswirkungen auf die Schutzgüter nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie deren Wechselwirkung berücksichtigt. Dazu gehören die Menschen einschließlich ihrer Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter.

Dem Ziel der Umweltvorsorge tragen die umweltbezogenen landschaftsplanerischen Fachbeiträge  Rechnung, also Umweltverträglichkeitsstudie und Umweltbericht, landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.

Naturverträglich bauen

Ausgleichsfläche für die Autobahn A 71 Erfurt-Schweinfurt bei Poppenlauer, Landkreis Bad Kissingen
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Naturverträgliches Bauen zeigt sich in der Bepflanzung, bei der Anlage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie in der Umweltbaubegleitung. Beim Bau von Straßen oder öffentlichen Gebäuden soll das bauliche Umfeld landschaftsgerecht neu gestaltet werden. Dabei geben die örtlichen Gegebenheiten und typischen regionalen Gestaltungselementen Orientierung. In Form, Farbe, Proportion und Material dienen sie als Grundlage für das naturnahe Gestalten von Freiflächen und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Einen besonderen ökologischen Anspruch erfüllen die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dabei, die Funktionen des Naturhaushaltes wieder herzustellen. Naturverträglich Bauen bedeutet auch, die Baumaßnahme hinsichtlich ökologischer Aspekte zu begleiten.

Grünflächen pflegen

Die straßenbegleitenden Grünflächen der bayerischen Straßenbauverwaltung umfassen rund 40.000 Hektar Straßengrünflächen davon etwa 10.000 Hektar Gehölzflächen. Neben der unmittelbaren Sicherung der Straßenböschungen vor Erosion sorgen sie für eine landschaftsverträgliche Eingrünung und Gestaltung des Bauwerkes Straße. Um diese Funktionen dauerhaft zu sichern, werden differenzierte Pflegemaßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel die Mahd oder in besonderen Fällen die Schafbeweidung der Wiesenflächen, die Baumpflege oder die Entwicklung naturnaher und stabil aufgebauter Gehölzbestände durch regelmäßige Pflegehiebe. Grünflächen an öffentlichen Gebäuden bilden einerseits eine architektonische Einheit, sind jedoch gleichzeitig oftmals einer intensiven Nutzungsvielfalt unterworfen. Die extensiven Bereiche werden nach ökologischen Gesichtspunkten gepflegt.

Lebensräume verbinden

Grünbrücke über die Autobahn A 7 Fulda-Würzburg bei Oberthulba, Landkreis Bad Kissingen
© Hajo Dietz Luftbild, Nürnberg

In Deutschland sind ein Drittel aller Pflanzenarten, ein Viertel aller Tierarten und drei Viertel der naturnahen Lebensräume in ihrem Bestand gefährdet. Ein Grund für diesen Verlust an biologischer Vielfalt ist die zunehmende Verinselung unserer Landschaft. Neben der Sicherung ökologisch wertvoller Flächen kommt daher der Erhaltung und Wiederherstellung eines zusammenhängenden Biotopverbundes eine zentrale Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu. Die Bayerische Straßenbauverwaltung trägt diesem Ziel neben umweltschonendem Planen mit ihrem Amphibienschutzprogramm und dem Bau von Grünbrücken Rechnung.

Kulturlandschaft gestalten

Als Kulturlandschaft wird die von Menschen gestaltete Natur bezeichnet. Sie spiegelt die gesellschaftliche Entwicklung wider.

„Bauten und Technik waren von Anfang an feste und akzeptierte Bestandteile der ländlichen Landschaft, und viele Landschaftsbilder vom 15. bis 19. Jahrhundert zeigen dies ganz selbstverständlich. Das änderte sich seit Ende des 18. Jahrhunderts aus mehreren ineinander verflochtenen Gründen. Diese Entwicklungen führten zu tiefgreifenden, sich in Zahl, Zeitmaßstab und Raumanspruch steigernden, daher dramatischen Veränderungen in der ländlichen Landschaft.

Der empfindsame Teil der Öffentlichkeit will bestimmte Landnutzungsänderungen nicht mehr hinnehmen, und zwar abgestuft von Wald zu Agrarland, von Grünland zu Ackerland, von Offenland zu Bauland. Als fester, unverzichtbarer Bestandteil menschlicher und gesellschaftlicher Aktivität können Bauen und Bautätigkeit nicht einfach unterbunden werden, und sie werden auch weiterhin Land und damit Landschaft beanspruchen. Schutz und Nutzung sind zwei Seiten der gleichen Münze mit dem Namen Kompromiss - oder Nachhaltigkeit.“ (Professor Wolfgang Haber: Landschaft und Bauen, München 2010)