Förderung von Wohnraum für Studierende: Studentenwohnheim Vesteblick in Coburg
© Helmuth Schönweiß, Feucht

Förderung von Wohnraum für Studierende

Der Ausbau der Hochschulen ist in den letzten Jahren bayernweit intensiv vorangetrieben worden, um für den Zuwachs bei den Studentenzahlen gewappnet zu sein. Doch nicht nur moderne und gut ausgestattete Hörsäle und Institutsgebäude sind notwendig – auch die Versorgung der Studentinnen und Studenten mit Wohnraum muss gewährleistet sein. Insbesondere einkommensschwache Studierende sind darauf angewiesen, dass an den Studienorten ein bezahlbares Wohnungsangebot zur Verfügung steht.

Der Freistaat Bayern fördert

  • die Schaffung von Wohnraum für Studierende (Neubau), den Ersterwerb solchen Wohnraums sowie die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes,

  • den Erwerb und die unter wesentlichem Bauaufwand erfolgende Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, zu Wohnraum für Studierende,

  • die unter wesentlichem Bauaufwand erfolgende Änderung von Gebäuden, die als Wohnraum für Studierende errichtet und genutzt wurden, unter der Voraussetzung, dass das Gebäude mindestens 35 Jahre, bei besonders schwerwiegenden Mängel mindestens 25 Jahre alt ist.

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, des privaten Rechts sowie natürliche Personen sein. Ein Rechtsanspruch auf die beantragte Förderung besteht nicht. Maßnahmen, die ohne vorherige Zustimmung begonnen wurden, werden nicht gefördert. Bewilligungsstelle ist das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

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