Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung in Bogen
© Architekturbüro Knipl, Pracht und Partner

Barrierefreies Wohnen

Neben der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum kommt der Barrierefreiheit in Wohngebäuden - also im direkten persönlichen Umfeld jedes Einzelnen - eine besondere Bedeutung zu. Im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) hat der Landesgesetzgeber bereits 2007 die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, damit geförderter Wohnraum umfassend barrierefrei gestaltet wird. Sowohl im Rahmen der Förderentscheidung als auch bei der Vergabe von geförderten Wohnungen an berechtigte Personen wird den Belangen von Menschen mit Behinderung und älteren sowie kranken Menschen in besonderem Maße Rechnung getragen.

Wir möchten allen Bauherren anschaulich vermitteln, wie barrierefreies Bauen als Grundlage nachhaltigen und selbstbestimmten Wohnens für alle Generationen verstanden werden kann. Hierfür haben wir unsere Broschüre 'Barrierefreies Wohnen – Mehr Wohnwert im Alltag' veröffentlicht. Die Broschüre kann im Broschürenportal der Staatsregierung kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.

Auch die Bayerische Architektenkammer betreibt seit 1984 Beratungsstellen für alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen. Sie bieten allen am Bau Beteiligten - Bauherren, Architekten, Verwaltungen, Fachleuten und Nutzern - fachübergreifende, gebührenfreie Beratungen an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zahlreiche Fördermöglichkeiten

Das barrierefreie Bauen hat in der bayerischen Wohnraumförderung schon seit Jahren einen hohen Stellenwert. Im Rahmen der Wohnraumförderung sind nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayWoFG die besonderen Anforderungen des zu versorgenden Personenkreises, insbesondere die Anforderungen des barrierefreien Bauens für Personen zu berücksichtigen, die infolge von Alter, Behinderung oder Krankheit in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Bei der Mietwohnraumförderung werden Menschen mit Behinderung vorrangig unterstützt. So müssen seit dem Jahr 2008 neu errichtete Mietwohnungen in Bayern auf Grundlage der DIN 18040 Barrierefreies Bauen Teil 2 geplant werden, wenn sie staatlich gefördert werden sollen. Darüber hinaus müssen die Wohnungen einer Wohnebene stufenlos erreichbar sein. Alle weiteren Ebenen müssen so geplant sein, dass sie durch die nachträgliche Schaffung eines Aufzugs oder einer Rampe stufenlos erreichbar sind. Weitere Informationen zur Förderung von Mietwohnungen finden Sie hier.

Um bestehende Wohnungen an die Belange von Menschen mit Behinderung anzupassen, können entsprechende bauliche Maßnahmen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm mit leistungsfreien Baudarlehen in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohnung gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Neu- und Umbau von besonderen Wohnformen nach Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung fördert der Freistaat Bayern nach Art der Einrichtung mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Mehr dazu finden Sie hier.

Mit dem Bayerischen Modernisierungsprogramm unterstützt die BayernLabo im Auftrag des Freistaats Bayern Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden, unter anderem auch den altersgerechten beziehungsweise barrierefreien Umbau. Die BayernLabo greift dabei auf Programme der KfW zurück und vergünstigt diese nochmals. Weitere Informationen finden Sie hier.

Außerdem bietet die KfW ein zinsgünstiges Kreditprogramm sowie ein Zuschussprogramm für den altersgerechten Umbau von Wohnungen an. Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vergabe geförderten Wohnraums

Neben der barrierefreien Ausgestaltung der geförderten Wohnungen wird den Belangen von Menschen mit Behinderung sowie älteren und kranken Menschen auch bei der Vergabe geförderter Wohnungen in besonderem Maße Rechnung getragen. So werden im Rahmen der Beurteilung der Wohnungsgröße die Belange von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung besonders beachtet. Zudem sind im Rahmen des Benennungsverfahrens, das zur Vermittlung von geförderten Wohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf Anwendung findet, Menschen mit Behinderung gemäß Art. 5 Satz 3 BayWoBindG vorrangig zu berücksichtigen.

Besondere Wohnformen zur Erreichung eines besonderen Förderzwecks können unter erleichterten Voraussetzungen gefördert werden - zum Beispiel Wohngemeinschaften zur gegenseitigen Unterstützung bei Hilfsbedürftigkeit und betreute Wohngemeinschaften.

Experimenteller Wohnungsbau

Bereits seit den 1990er Jahren gehört die Barrierefreiheit zu den zentralen Themenfeldern, die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Rahmen des Experimentellen Wohnungsbaus untersucht und gefördert werden. Der integrierte Ansatz, der Themen wie kostengünstigen Wohnungsbau mit den Anforderungen der älter werdenden Gesellschaft vereint, hat sich bis heute bewährt.

Mit zahlreichen Tagungen, Ausstellungen, Fachbeiträgen und Publikationen hat der Experimentelle Wohnungsbau den jahrelangen Prozess begleitet, bis die Barrierefreiheit im Wohnungsbau verpflichtend eingeführt wurde. Wie die Barrierefreiheit bezahlbar, innovativ und benutzerfreundlich in der Praxis umgesetzt werden kann, wurde seit 30 Jahren im Rahmen verschiedener Modellvorhaben untersucht. Vor allem das Wohnmodell 'WAL - Wohnen in allen Lebensphasen' setzte sich mit der Thematik auseinander, indem die Anforderungen an die Barrierefreiheit deutlich über die damaligen Vorgaben der Wohnraumförderung hinausgingen. Zwölf Pilotprojekte wurden bayernweit gefördert mit dem Ziel Wohnraum zu schaffen, der sich an die Bedürfnisse seiner älter werdenden Bewohner anpasst. Flexible Grundrisslösungen, alternative Wohnformen, ein barrierearmes Wohnumfeld, sowie die Möglichkeit nachbarschaftlicher Kooperation und professioneller Hilfe im Bedarfsfall zeichnen die beispielhaften Konzepte aus. Eingebettet in ein solches Gesamtkonzept trägt die Barrierefreiheit dazu bei, dass Menschen ihren Alltag selbstbestimmt bis ins hohe Alter gestalten können.

Auch künftig wird diese Thematik einen wichtigen Stellenwert einnehmen und Gegenstand weiterer Veröffentlichungen des Experimentellen Wohnungsbaus sein. Bereits jetzt steht mit dem Faltblatt 'Barrierefreies Wohnen - Mehr Wohnwert im Alltag' eine kompakte Information über die Anforderungen der DIN 18040 Teil 2 zur Verfügung. Das Faltblatt können Sie hier herunterladen.

Beispiele: Modellprojekte

Folgende Pilotprojekte haben besonderen Beispielcharakter hinsichtlich der Barrierefreiheit im Neubau beziehungsweise der Barrierearmut im Bestand.