Förderung von kommunalem Mietwohnraum
Wer wird gefördert?
Mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) unterstützt der Freistaat Bayern zusammen mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt bayerische Märkte, Städte und Gemeinden dabei, selbst preisgünstigen Wohnraum zu planen und zu bauen.
Was wird gefördert?
Kommunen werden bei der Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung sowie bei der Modernisierung bestehenden Mietwohnraums, einschließlich bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude, unterstützt. Förderfähig ist auch der Erwerb von leerstehenden Gebäuden, soweit sie zu Wohnraum umgebaut werden. Bestandsgebäude werden erhöht gefördert, um Leerstand zu beseitigen.
Voraussetzungen
- Sozialbindung über 25 Jahre
- angemessene Wohnfläche (Wfl.) in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
- Einsatz von mindestens 10 Prozent Eigenkapital, wobei das Baugrundstück berücksichtigt werden kann
- Antragstellung durch Gemeinde
- Gefördertes Wohngebäude verbleibt im Eigentum der Kommune
- Keine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte, bspw. Kommunale Wohnungsbauunternehmen
Die Gemeinden können auch Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit erstellen. Zur Umsetzung der Maßnahme können Dritte wie beispielsweise kommunale oder kirchliche Wohnungsunternehmen beauftragt werden (soweit erforderlich unter Beachtung des Vergaberechts).
Wie wird gefördert?
- Förderbausteine
- Zuschuss zu vorbereitenden planerischen Maßnahmen
- Bis zu 60 Prozent der Kosten, z.B. für Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe
- Zuschuss zu vorbereitenden planerischen Maßnahmen
- Zuschuss
- Neubauten – bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten
- Im Bestand – bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten einschl. Wert des Baugrundstücks
- Förderbonus Daseinsvorsorge – Erhöhung des Zuschuss um bis zu 5 Prozent:
Soweit mindestens 60 % der geförderten Wohneinheiten für Berufsangehörige der
Daseinsvorsorge oder zur Gewinnung solcher Berufsangehöriger bestimmt sind
- Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen, optional
- Bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten. Die aktuellen Laufzeiten und Zinssätze können im Internetangebot der BayernLabo abgerufen werden.
- Belegung, Miethöhe und Einkommensgrenzen
- Die Zielgruppe des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms umfasst Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können.
- Vorgehen
- Die Miethöhen sind von der Gemeinde so zu gestalten, dass die Wohnungen insbesondere auch von einkommensschwachen Personen wie Empfängern von Transferleistungen genutzt werden können, beispielsweise in Anlehnung an die angemessene Miete nach § 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II).
- Die Einkommensgrenzen sollen sich an den Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung orientieren (vergleiche Artikel 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG).
- Die Wohnungen sollen in angemessenem Umfang auch anerkannten Flüchtlingen entsprechend dem Bedarf vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Dies zu steuern ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinde.
So geht’s weiter
Wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle.
