Elektromobilität
Elektromobilität ist ein wichtiges Element auf dem Weg zu nachhaltiger Mobilität. Sie hat für die Bayerische Staatsregierung einen hohen Stellenwert. Deutschland und insbesondere Bayern soll Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bringt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit in die Aktivitäten zum Markthochlauf der Elektromobilität ein.
Die Bayerische Staatsregierung hat bereits im November 2008 mit der 'Zukunftsoffensive Elektromobilität' den Startschuss für die intensive Förderung der Elektromobilität in Bayern gesetzt. Seitdem wurden vielfältige Maßnahmen ergriffen, wie:
- Ausbau der bayerischen Forschungslandschaft
- Umsetzung von Modellprojekten
- Förderung von Ladeinfrastruktur
- Förderung von Elektrofahrzeugen, vor allem im ÖPNV
- Umrüstung des eigenen Fuhrparks auf nachhaltige Antriebe
Der Markthochlauf zum Massenmarkt erfordert konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Elektromobilität, wie beispielsweise eine flächendeckend gute Ladeinfrastruktur. Hierzu ist es auch notwendig, den Einsatzbereich der Elektrofahrzeuge und deren Nutzbarkeit zu unterstützen.
Kaufprämie des Bundes für Elektroautos
Die Umweltprämie war ein klares Signal zur Förderung der Elektromobilität, die bis Dezember 2023 einen deutlichen Kaufanreiz gesetzt hat.
Die Staatsregierung begrüßt die Wiederaufnahme der Förderung von Elektrofahrzeugen insbesondere für Privatnutzer im Jahr 2026. Nur unter verlässlichen Rahmenbedingungen erfolgt ein schneller Markthochlauf der Elektromobilität zum Massenmarkt.
Ladeinfrastruktur
Die Nationale Organisation Wasserstoff (NOW) wurde als Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur zur Steuerung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur beauftragt (https://www.now-gmbh.de/de/aktuelles/presse/nationale-leitstelle-ladeinfrastruktur-bei-now-gmbh). Kernaufgaben sind die Bedarfsberechnung, Planung und koordinierter Aufbau eines deutschlandweiten Schnellladenetzes, Koordinierung der Bundes- und Landesaktivitäten und Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus.
Auch die Bayerische Staatsregierung unterstützt den bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Nähere Informationen dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/elektromobilitaet/ veröffentlicht.
Staatliche Behörden werden ebenfalls sukzessive mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet. Die „Technischen Empfehlungen für den Bau von Elektrotankstellen bei staatlichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen“ legen dabei die notwendige Anzahl und den Lademodus der Ladepunkte fest.
Eine Übersicht zu den öffentlichen Ladestationen in Bayern bietet der Ladeatlas Bayern.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ vom 7. November 2016 wurden folgende steuerliche Anreize geschaffen:
- Die Steuerbefreiung von der KFZ-Steuer für reine Elektrofahrzeuge wurde auf zehn Jahre verlängert.
- Im Einkommensteuergesetz sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs steuerbefreit. Dies gilt auch für Elektrofahrräder.
Staatliche Beschaffungsinitiative für Elektrofahrzeuge
Ziel der Staatsregierung ist es, im staatlichen Fuhrpark den Anteil der Elektroautos bei Neuzulassungen von geeigneten Fahrzeugen auf 20 Prozent zu erhöhen. So nutzen auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie die Bayerische Polizei Elektrofahrzeuge.
Elektrifizierung ÖPNV / Förderprojekte
Der Freistaat hat sich zum Ziel gesetzt, die Busflotten im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis spätestens 2040 auf klimafreundliche Antriebe umzustellen. Deshalb werden seit 2022 im Rahmen der bayerischen Busförderung die Verkehrsunternehmen gezielt bei der Anschaffung klimafreundlicher Linienbusse unterstützt. Nähere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Elektrifizierung Schiene
Am weitesten fortgeschritten ist die Elektromobilität im Schienenverkehr. Dennoch ist der Elektrifizierungsgrad im bayerischen Schienennetz nicht ausreichend: Mit rund 52 % liegt der Anteil deutlich unter dem bundesweiten Schnitt von rund 58 % oder dem Wert für das benachbarte Österreich von knapp 70 %. Ein Ziel der bayerischen Verkehrspolitik ist es, den Elektrifizierungsgrad der Schienenstrecken in Bayern zu erhöhen. So waren die Projektanmeldungen des Freistaats für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2030 unter anderem von dem Ziel getragen, Elektrifizierungslücken in Bayern zu schließen.
Elektrifizierung Fahrrad
Der Markt für E-Bikes für hat sich sehr dynamisch entwickelt. (Fahrrad-)Elektromobilität ist auch ein Handlungsfeld des Radverkehrsplans Bayern 2025. Ziel ist es, dass die Fahrradinfrastruktur von den jeweiligen Baulastträgern konsequent nach den derzeit gültigen Richtlinien ausgebaut wird, damit sie auch dem durch die Pedelecnutzung höheren Geschwindigkeitsniveau gerecht werden kann
Elektromobilitätsgesetz
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) wurde in der zweiten Jahreshälfte 2015 eingeführt. Zur Umsetzung wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ein Einführungserlass zur Erläuterung der möglichen Bevorrechtigungen an die Straßenverkehrsbehörden verschickt (Parkplätze für E-Fz, Reduzierung von Parkgebühren, Nutzung von für besondere Zwecke bestimmte Straßen und Wege, Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten). Die Kommunen setzen das Elektromobilitätsgesetz um.
