Zukunftstechnologien im Bereich Verkehr und Mobilität

Moderne Technologien sind die Triebfeder für Wohlstand und Beschäftigung in Bayern. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt daher aktiv Hochtechnologien wie die Elektromobilität. Gleichzeitig bilden intelligente Verkehrssysteme und eine innovative Verkehrsforschung die Eckpfeiler für ein zukunftsfähiges Verkehrsmanagement. Um diese Entwicklungen konstruktiv mitzugestalten, arbeitet Bayern in vielen nationalen und internationalen Forschungsprojekten mit.

Intelligente Verkehrssysteme

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen intelligente Verkehrsinfrastruktur-, Informations- und Fahrzeugsysteme. Damit lassen sich die Verkehrsabläufe sicherer, effizienter und umweltfreundlicher abwickeln und unterschiedliche Verkehrsträger eng miteinander vernetzen, so dass diese dem Gesamtverkehrssystem optimal zur Verfügung stehen.

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der DEFAS-Telematikinitiative Zukunftstechnologien für eine Optimierung und Verbreitung der Fahrgastinformation und Anschlusssicherung. Dazu gehören beispielsweise neue Anzeigersysteme, rechnergestützte Betriebsleitsysteme, technische Schnittstellen sowie die Entwicklung neuer Dienste. Durch den Einsatz öffentlicher Mittel werden die technologische Entwicklung vorangebracht und innovative Lösungen einem großen Anwenderkreis zugänglich gemacht.

Verkehrsforschung

Eine innovative Verkehrsforschung bildet die Grundlage für die Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme. Mit dem Verkehrsinformationsportal BayernInfo werden beispielsweise bereits jetzt multimodale Reiseinformationen in höchster Qualität geboten.

Autonomes Fahren

Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren wurden in 2021 die grundlegenden Voraussetzungen zum Einsatz von fahrerlosen autonomen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland geschaffen. Im Freistaat Bayern ermöglichen sich damit völlig neue Transport- und Logistikkonzepte, wie beispielsweise die Personenbeförderung in autonomen Shuttlebussen oder der fahrerlose Transport von Gütern zwischen Logistikhubs.

Die Zuständigkeit für die Genehmigung des Betriebsbereichs (= befahrener Straßenraum) solcher Fahrzeuge ist im Ressortbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr angesiedelt. Bayerische Genehmigungsbehörde für Betriebsbereiche betreffend die Bundes-, Staats-, Kreis- und Kommunalstraßen ist die Landesbaudirektion Bayern. Für Autobahnabschnitte ist „Die Autobahn GmbH des Bundes“ Ansprechpartner für Betriebsbereichsgenehmigungen.

Näheres erfahren Sie auf https://autonomes-fahren.bayern.de/