Grafisch in Blautönen dargestellte Wohngebäude. Beim Gebäude im Vordergrund sind in Rot Personen zu sehen, die dort leben.

Förderung von Wohneigentum - neues Baukonjunkturprogramm

Die Bayerische Staatsregierung schnürt Maßnahmenpaket zur Ankurbelung der Baukonjunktur und verbessert nochmals die Förderkonditionen beim Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum

Die bereits attraktiven Förderkonditionen des Freistaates wurden weiter ausgebaut und überstützen Familien in Stadt und Land bei der Verwirklichung ihres Traums vom Eigenheim.

Was wird gefördert?

Mit der „Wohnraumförderung - Eigentum“ fördert der Freistaat den Bau, die Erweiterung sowie den Bestandserwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit angemessener Wohnfläche, die sich nach der Haushaltsgröße richtet.

Als weitere Unterstützung bietet der Freistaat Familien mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen das neue Bayern-Darlehen an, das die marktüblichen Zinsen absenkt und durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt ausgereicht wird.

Im Einzelfall können auch Bürgschaften nach der Richtlinie für die Übernahme von Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens als Eigenkapitalersatz gegeben werden.

Alle Förderbausteine können miteinander kombiniert werden. Das gilt auch für das Wohneigentumsprogramm der KfW.

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert den Bau oder Erwerb von Wohnungen oder Häusern zur Eigennutzung für Privatpersonen und insbesondere Familien. Das Haushaltseinkommen der Antragsteller darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese Höchstgrenzen wurden zum 01.09.2023 um rund 25 Prozent erhöht. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen können nun etwa 60 Prozent der bayerischen Bevölkerung von der Förderung profitieren. Über den Mini-Förderlotsen der BayernLabo können Sie sofort Ihre Möglichkeiten prüfen.
Hinweis: Der Mini-Förderlotse ist aktuell nicht mit dem Browser Google Chrome erreichbar! Bitte benutzen Sie z.B. MS Edge oder Mozilla Firefox.

Wie wird gefördert?

Die Bewilligungsstellen beraten Sie gerne zu den Fördervoraussetzungen und geben Auskunft zur Einkommensgrenze für Ihren Haushalt.

Nach individueller Prüfung des Antrags kann mit den folgenden Bausteinen gefördert werden:

  • Zuschuss
    • Bislang: Zuschuss für den Kauf einer bestehenden Immobilie in Höhe von bis zu 30.000 Euro.
      → Neu: bis zu 50.000 Euro

    • Bislang: Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro
      → Neu: jetzt 7.500 Euro je Kind

  • Zinvergünstigtes Förderdarlehen
    • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten
       
  • Bayern-Darlehen
    • Zinsverbilligung von 3 Prozentpunkten für bis zu 1/3 der Gesamtkosten  bei einem Mindestzins von 1 Prozent

    • staatliche Bürgschaft für Ihr Nachrangdarlehen als Eigenkapitalersatz ohne Einkommensgrenze

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
    • weiteres zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100.000 Euro

So geht's weiter

Wenn Sie ein Vorhaben mit Förderung realisieren wollen, wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Ansprechpartner bei der Bewilligungsstelle.

 

Die Grafik zeigt drei Exemplare des Flyers zur Wohnraumförderung Eigentum. Daneben ist das Logo des Wohnbau Booster Bayern zu sehen.
© StMB

Flyer und weiterführende Informationen zur Förderung von Eigentum

Über das Bestellportal des Freistaates Bayern können Sie sich kostenlos Exemplare des Flyers zur „Wohnraumförderung – Eigentum“ zusenden lassen oder digital herunterladen.

Im BayernPortal finden Sie die Ansprechpartner und Bewilligungsstellen sowie weitere Informationen zur Förderung von Eigenwohnraum.

Mit dem Förderlotsen der Bayern Labo erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob Sie antragsberechtigt sind. Hier finden Sie auch Informationen und Beispielrechnungen zur Einkommensberechnung.

Die Seiten zum Bayern-Darlehen ­– Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, zum Wohneigentumsprogramm (KfW-124) und zum WEF - Wohneigentum für Familien (KfW-300) geben Ihnen Auskunft zu weiteren Fördermöglichkeiten.

Alle Maßnahmen des Wohnbau-Booster Bayern werden Ihnen zudem im Programm für mehr Wohnungsbau vorgestellt.