
Förderung von Wohneigentum
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen. Haushalte mit Kindern können zusammen mit dem Darlehen einen Zuschuss erhalten. Bei Erwerb und Ertüchtigung von bestehendem Wohnraum kann der Darlehensanteil zusätzlich erhöht und ein ergänzender Zuschuss bewilligt werden.
Mit dem Bayern-Darlehen - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm werden der Neubau sowie der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen unterstützt. Das Bayern-Darlehen kann auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze. Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich.
