Förderung

Übersicht über die Förderung des Freistaats für den allgemeinen ÖPNV
Der allgemeine öffentliche Personennahverkehr mit Bus, Straßenbahn und U-Bahn obliegt der gestalterischen und finanziellen Verantwortung des jeweiligen Landkreises und der jeweiligen kreisfreien Stadt als eine freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Der Freistaat unterstützt die Kommunen und Verkehrsunternehmen durch gezielte Anreize und Finanzhilfen sowie Förderungen zur Verbesserung und Aufrechterhaltung des allgemeinen ÖPNV.

Übersicht:

Weitere Förderung der Infrastruktur

Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV:
Die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Sie sind Aufgabenträger und nach den europarechtlichen Vorgaben zuständige Behörde zur Finanzierung des ÖPNV. Sie führen diese Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit durch (Art. 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern - BayÖPNVG -). Im Einzelfall kann auch kreisangehörigen Gemeinden auf Antrag die Aufgabenträgerschaft übertragen werden. Insbesondere bei großen Kreisstädten kommt dies in Betracht (Art. 9 BayÖPNVG).

 

Die ÖPNV-Zuweisungen bilden die Basis der Unterstützung des Freistaates für die kommunalen Aufgabenträger. Die ÖPNV-Zuweisungen können umfassend für die Belange des allgemeinen ÖPNV verwendet werden.
Die Verteilung der ÖPNV-Zuweisungen erfolgt auf Grundlage transparenter und bayernweit einheitlicher Verteilparameter. Dabei werden sowohl struktur- (Fläche, Einwohner und Steuerkraft) als auch angebotsbezogene Parameter (Aufwendungen der Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV) und die Güte des ÖPNV vor Ort berücksichtigt. Die Verteilung der ÖPNV-Zuweisungen wird jährlich in der Anlage der Verordnung über Finanzhilfen und Ausgleichsleistungen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (FinÖPNVV) veröffentlicht. Seit 2019 stehen den Kommunen jährlich 94,3 Millionen Euro an ÖPNV-Zuweisungen zur Verfügung.

Zu weiteren Informationen im Bayern Portal.

Zweck der Förderung ist es, die vollständige Abdeckung des Freistaats mit verkehrlich und wirtschaftlich sinnvollen Verkehrs- und Tarifverbünden in den regionalen Verkehrsräumen zu erreichen. Leistungsfähige Verbünde aus Bus und Bahn bieten den Fahrgästen im jeweiligen regionalen Verkehrsraum ein über kommunale Grenzen hinweg abgestimmtes Fahrplanangebot mit einem einheitlichen Tarif, attraktive Fahrgastinformationen und innovative Vertriebswege. Der Freistaat unterstützt die Kommunen hierzu bei der Durchführung vorbereitender Grundlagenstudien, bei verbundintegrationsbedingten Investitionen sowie bei verbundintegrationsbedingten Dauerlasten im SPNV.

Eine moderne, emissionsarme und barrierefreie Fahrzeugflotte ist ein wesentlicher Baustein für einen attraktiven ÖPNV und unterstützt die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrsbereich.
Hierzu fördert der Freistaat die Verkehrsunternehmen bei der Anschaffung von Linienbussen im allgemeinen ÖPNV nach dem Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – BayGVFG). Es stehen grundsätzlich 30,0 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, um die Anschaffung von rund 400 neuen Fahrzeugen zu ermöglichen. Diese Förderung wurde auf die besondere Förderung von Klimabussen neu ausgerichtet. Die aktuellen Förderbeträge finden Sie hier.

Durch zusätzliche Mittel konnten 2025 vom Freistaat 464 emissionsarme und emissionsfreie Linienbusse im ÖPNV mit gut 44,5 Millionen Euro gefördert werden. Hiermit wurden Investitionen in Höhe von über 187 Millionen Euro ausgelöst. Zu weiteren Informationen und Beantragungen im Bayern Portal.

Die Förderung der Infrastruktur ist hier dargestellt.

Die Bayerische Verfassung sieht die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat vor. Ein wesentlicher Bestandteil hiervon ist die Erschließung des gesamten Staatsgebietes mit einem attraktiven Angebot im ÖPNV. Während in den Ballungsräumen ein Angebot im regulären Taktverkehr die Regel ist, bieten im ländlichen Raum Rufbussysteme und on-demand-Angebote ökonomische und ökologische Vorteile.

Daher unterstützt der Freistaat diese Verkehre durch die Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa).
Die Einführung der Angebote wird über mehrere Jahre mit bis zu 75 % des Betriebskostendefizites gefördert. Gerade flächendeckende Systeme, die allen Einwohnern eine Anbindung an den ÖPNV bieten, stehen bei der Förderung besonders im Fokus.
Die im Jahr 2012 eingeführte Förderung ist eine Erfolgsgeschichte. Zuletzt konnte rund 17 Mio. € für 4,2 Millionen Einwohner im Freistaat ein erstmaliges oder deutlich verbessertes Angebot im ÖPNV geschaffen werden.

Zu weiteren Informationen und Beantragungen im Bayern Portal.