Städtebauförderung unterstützt Bayerns Städte und Gemeinden mit Bund-Länder-Programmen
München, 27.03.2026Bauminister Christian Bernreiter: Mehr als 264 Millionen Euro für 478 Städte und Gemeinden in ganz Bayern
- 264 Millionen Euro von Bund und Land in drei Städtebauförderungsprogrammen
- Ziel: Stärkung der Ortszentren, Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie Wiederbelebung von Brachflächen
- Bernreiter: „Rekordmittel für Bayerns Städte und Gemeinden!“
Kleines Jubiläum – großes Geld: Selbst wer den Jahrestag 55 Jahre Städtebauförderung nicht feiert, freut sich über den Geldsegen von Bund und Freistaat für Bayerns Kommunen. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter macht die Dimensionen deutlich: „Mehr als 264 Millionen Euro für 478 Städte und Gemeinden - das ist ein neuer Rekord! Die Bundesregierung hält ihr Versprechen und erhöht ihren Beitrag spürbar. Bayern zieht mit und legt den gleichen Betrag obendrauf! Das entlastet die kommunalen Haushalte und kommt direkt den Menschen vor Ort zugute. Die Städtebauförderung ist eine echte Erfolgsgeschichte und wird auch in Zukunft ein wesentliches Instrument für eine erfolgreiche Stadtentwicklung in allen Landesteilen sein.“
Mit Hilfe der Städtebauförderung schaffen Städte und Gemeinden mit dem Programm „Lebendige Zentren“ attraktive Ortskerne und lebenswerte Wohnumfelder. Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ hilft den Städten und Gemeinden dabei, ihre baulichen Strukturen und den öffentlichen Raum an neue und sich ändernde Bedarfe anzupassen. Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ hat das Ziel, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken.
„Mit unseren Zuschüssen unterstützen wir die bayerischen Kommunen bei der Entwicklung ihres baulichen Bestands. Das ist das Erfolgsrezept der Städtebauförderung!“, erläutert Bauminister Bernreiter. „Straßen, Plätze und Gebäude sind volkswirtschaftlich betrachtet eine solide Wertanlage. Dieses gesellschaftliche Vermögen zu pflegen, zu reparieren und an geänderte Lebensumstände anzupassen, heißt verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen. Unsere Kinder und Enkel werden es uns danken!“
Besonders erfreulich ist, dass kommunale Nachweispflichten gegenüber dem Bund reduziert wurden. „Wir möchten, dass sich die Gemeindeverwaltungen auf das Wesentliche konzentrieren können: Lebenswerte Stadt- und Ortskerne für die Menschen zu schaffen und zu erhalten“, so Bernreiter. „Deshalb bauen wir konsequent Bürokratie ab: Mit der Städtebauförderung unterstützen wir jetzt noch direkter und unkomplizierter.“
Dank der diesjährigen Städtebauförderungsmittel entstehen an verschieden Orten in Bayern neue Kultur- und Begegnungszentren zur Stärkung und Belebung der Orts- und Stadtteile. So wird beispielsweise in der unterfränkischen Marktgemeinde Oberschwarzach die Sanierung und die Umnutzung des Julius-Echter-Schlosses zu einem attraktiven Kultur- und Gemeinschaftszentrum mit überregionaler Strahlkraft unterstützt.
Der Markt Mainleus in Oberfranken wird 2026 die alten "Sheddachhallen" umbauen – entstehen werden attraktive Wohnungen mit urbanem Flair. Dabei wird das Gesamtareal der ehemaligen Spinnerei umgestaltet und mittels neuer Nutzungen wie Kultur, Einzelhandel, Wohnen und Gewerbe aktiviert.
Im niederbayerischen Markt Geisenhausen wird die Sanierung und Erweiterung des ehemaligen Brauereisaals zum modernen Bürgersaal vorbereitet. Dieser wird künftig Raum für Feste, Vereinstreffen und kulturelle Veranstaltungen bieten und das gesellschaftliche Leben in der Ortsmitte nachhaltig stärken.
In Bayern werden in den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 478 bayerischen Kommunen gefördert. Zusammen mit den Mitteln der Kommunen stehen mehr als 344 Millionen Euro für die Projekte zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger und örtliche Akteure können sich einbringen und sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer.
Eine Übersicht über die Programmkommunen und weitere Informationen zur Städtebauförderung finden Sie im Anhang und im Internet unter http://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/index.php.
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