FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV - Meldung nicht mehr aktuell!
Beachten Sie: Diese Meldung stammt vom Januar 2021 und spiegelt nicht den aktuellen gültigen Stand wieder!
München, 17. Januar 2021 (stmb). Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs und den dazugehörigen Einrichtungen im Freistaat Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung.
„Wir bekämpfen die Corona-Pandemie konsequent“, betont Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer. „Das Virus mutiert und wird aggressiver, deshalb ist es klug, alle Möglichkeiten zu nutzen, die wir haben. Dazu gehören FFP2-Masken, denn sie schützen auch den Träger selbst vor einer Ansteckung.“ Die neue FFP2-Masken-Pflicht gilt in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs wie Regionalzügen, Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen und auch Taxis sowie an Bahnhöfen und Haltestellen. Sie gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Für Fahrgäste zwischen 6 und 14 Jahren sowie für Kontroll- und Servicepersonal im ÖPNV bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Das Bayerische Verkehrsministerium wird in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen über die neue Regelung informieren, etwa über Anzeiger in den Fahrzeugen sowie mit Aushängen an den Haltestellen. Bei Verstößen werden in einer ersten „Kulanzwoche“ zunächst keine Bußgelder verhängt, solange eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. „Ich bedanke mich bei den Fahrgästen, die sich ja schon bisher in überwältigender Mehrheit an die Maskenpflicht in den Fahrzeugen und an den Haltestellen gehalten haben“, so Verkehrsministerin Kerstin Schreyer.
Ministerin Schreyer: „Wir tun alles, damit der ÖPNV sicher ist.“
Die Ministerin macht deutlich, dass die öffentlichen Verkehrsmittel immer sicher waren: „Jetzt legen wir noch eine Stufe drauf. Alle Bayern können sich darauf verlassen: Wir werden auch weiterhin alles tun, damit sie gefahrlos im ÖPNV unterwegs sind.“ Zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht gilt auch weiterhin, dass so viel Abstand wie möglich zu anderen Fahrgästen gehalten werden soll. Deswegen wird der Schienenverkehr auch im Lockdown in vollem Umfang aufrechterhalten. Außerdem werden die Züge deutlich häufiger gereinigt als normal und die Türen öffnen, wo es technisch möglich ist, an jeder Station automatisch.