Sitzung des Bundesrates am 31. März 2023: Deutschlandticket für den Regionalverkehr, Digitalisierung der KfZ-Zulassung, Fristverlängerung bei Aufbauhilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden vom Juli 2021 sowie Eigenwohnraumförderung

Am 31. März 2023 stimmt der Bundesrat im zweiten Durchgang über das „Neunte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“, also über die Einführung und Finanzierung des sogenannten Deutschlandtickets ab.

Ansicht des Gebäudes des Bundesrates. Text im Bild: Bundesrat aktuell
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Der Bundestag hat das Gesetz am 16. März 2023 beschlossen. Das Deutschlandticket soll bundesweit ab 1. Mai 2023 im Nahverkehr gelten und zum Einführungspreis von 49 Euro im monatlichen kündbaren digitalen Abonnement angeboten werden. Ziel ist es, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen und Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten.

Außerdem befasst sich der Bundesrat mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die durch einen Neuerlass ersetzt werden soll. Der Schwerpunkt der Neufassung liegt auf dem weiteren Ausbau der internetbasierten Fahrzeugzulassung. Durch die Digitalisierung der KfZ-Zulassung soll das Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhänger für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung effizienter und weniger zeitaufwändig werden. Die Verordnung soll am 1. September 2023 in Kraft treten.

Der Bundesrat entscheidet auch über eine Entschließung zur “Aufbauhilfe 2021“. Die „Aufbauhilfe 2021“ wurde zur Beseitigung der Hochwasserschäden infolge der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 eingerichtet. Die zugehörige Verordnung sieht eine Antragsfrist bis zum 30. Juni 2023 vor. Allerdings sind die Abstimmungen mit den Versicherungen noch nicht abgeschlossen, Handwerker zur Beseitigung der Schäden sind nur begrenzt verfügbar. Der Wiederaufbau ist deshalb ins Stocken geraten und Anträge auf Unterstützung aus der Aufbauhilfe 2021 konnten teilweise noch nicht gestellt werden. Die Bundesregierung wird deshalb in der Entschließung aufgefordert, die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 sowie die Bewilligungsfrist bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern.

Schließlich wird die Entschließung „Neue Eigenwohnraumförderung“ – eine Bundesrats-Initiative Bayerns – im Bundesratsplenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, angesichts der schlechten Rahmenbedingungen im Wohnungsbau eine Eigenheimzulage in Form eines einmaligen Zuschusses sowie ein neues Baukindergeld einzuführen.

Die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu finden Sie hier.